CE

Europa hat die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte vorgeschrieben. In der CE-Kennzeichnung sind eine Reihe so genannter „wesentlicher Merkmale“ des Produkts aufgeführt. Mit dieser CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er die europäischen Vorschriften in Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit und Umwelt einhält und dass alle Konformitäts- bzw. Übereinstimmungsverfahren abgeschlossen wurden.

DoP

Die CE-Kennzeichnung wird von einer Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) begleitet: eine geschützte Leistungserklärung, die mit (Bau-)Produkten mitgeliefert werden muss. Ab dem 1. Juli 2013 ist eine DoP für Zulieferer der Bauindustrie obligatorisch. Diese Leistungserklärung wird für eine bestimmte Isolierglaszusammensetzung ausgestellt und hat eine eindeutige DoP-Nummer. Die DoP-Nummer finden Sie auf Ihrer Rechnung in der Zeile der Komposition.
Die vandaglas Eckelt GmbH und vandaglas Ziegler GmbH sind lizenziert, Basisglas von Saint-Gobain zu Isolier-, Einscheibensicherheit- oder Verbundsicherheitsglas weiterzuverarbeiten. Anhand der DoP-Nummer und des Rechnungsdatums können Sie über den DoP-Generator von Saint-Gobain die passende Leistungserklärung als PDF herunterladen: