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Lieferantenkodex
Lieferantenkodex

Lieferantenkodex

Als ein Unternehmen, das sich ethischen und nachhaltigen Geschäftspraktiken verpflichtet hat, erkennen wir unsere Verantwortung an, die Menschenrechte zu wahren, die Umwelt zu schützen und faire Arbeitsbedingungen entlang unserer Lieferkette zu fördern. Dieser Lieferantenkodex legt die Prinzipien und Anforderungen fest, die wir an unsere Lieferanten und deren Unterlieferanten stellen. Die Einhaltung dieser Standards ist eine Voraussetzung für die Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen.

1. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Lieferanten müssen alle geltenden nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Standards in den Ländern, in denen sie tätig sind, einhalten. Dies umfasst unter anderem die Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie relevanter Rahmenbedingungen wie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

2. Verbot von Korruption und Bestechung

Lieferanten dürfen keine Form von Korruption, Bestechung, Erpressung oder Veruntreuung dulden oder daran beteiligt sein. Geschäftsentscheidungen müssen auf transparenten und fairen Kriterien basieren und frei von unzulässigem Einfluss sein.

3. Achtung der Menschenrechte

Lieferanten müssen international anerkannte Menschenrechte wahren. Dies beinhaltet:

  • Das Verbot aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit.
  • Die Sicherstellung, dass alle Mitarbeiter das gesetzlich festgelegte Mindestalter erreicht haben. Ausnahmen gelten gemäß den Regelungen des ILO-Übereinkommens Nr. 138.
  • Den Schutz von Arbeitnehmern unter 18 Jahren vor gefährlichen Arbeiten sowie die Sicherstellung, dass ihre Arbeitszeiten mit den Bildungsanforderungen übereinstimmen.
  • Das Verbot von Diskriminierung von Mitarbeitern aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, Behinderung, Nationalität, ethnischer Herkunft oder sexueller Orientierung.
  • Mitarbeiter dürfen nicht körperlich bestraft oder physisch, psychisch, verbal oder sexuell belästigt werden. Die persönliche Würde des Einzelnen ist zu respektieren.

4. Faire Arbeitsbedingungen

Lieferanten müssen:

  • Die geltenden Gesetze zu Arbeitszeiten, Löhnen und Sozialleistungen einhalten.
  • Mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen.
  • Bezahlten Urlaub und gesetzliche Feiertage entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gewähren.

5. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

Lieferanten sind verantwortlich für die Bereitstellung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfelds und müssen:

  • Die geltenden Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einhalten.
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Verletzungen umsetzen.
  • Umweltbelastungen minimieren, Ressourcen effizient nutzen und Verschmutzung vermeiden.
  • Praktiken zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung anwenden, einschließlich der Ausrichtung an internationalen Standards wie ISO 14001.

6. Achtung der Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen

Lieferanten müssen die Rechte der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit, den Beitritt zu Gewerkschaften und Tarifverhandlungen respektieren, in Übereinstimmung mit lokalen Gesetzen und internationalen Standards.

7. Fairer Wettbewerb und Einhaltung des Kartellrechts

Lieferanten müssen die Grundsätze des fairen Wettbewerbs wahren und alle geltenden Kartell- und Wettbewerbsrechte einhalten. Sie dürfen sich nicht an wettbewerbswidrigen Praktiken wie Preisabsprachen oder Marktaufteilungen beteiligen.

8. Datenschutz und Vertraulichkeit

Lieferanten müssen die Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen, geistigem Eigentum und personenbezogenen Daten, die sie durch ihre Geschäftsbeziehung mit unserem Unternehmen erhalten, schützen. Sie müssen die geltenden Datenschutzgesetze einhalten und Maßnahmen ergreifen, um unbefugten Zugriff oder Offenlegung zu verhindern.

9. Verantwortung der Lieferkette

Lieferanten müssen die Prinzipien dieses Lieferantenkodexes an ihre eigenen Lieferanten und Unterlieferanten weitergeben und angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung in der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Sie müssen Sorgfaltsprüfungen durchführen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihren Geschäftstätigkeiten und Lieferketten zu erkennen, zu verhindern und abzumildern.

10. Beschwerdemechanismen und Meldung

Lieferanten müssen Beschwerdemechanismen einrichten, die es Arbeitnehmern und anderen Stakeholdern ermöglichen, Bedenken hinsichtlich der Nichteinhaltung dieses Kodexes zu melden. Lieferanten werden ermutigt, Verstöße oder Risiken entweder direkt an die bekannten Ansprechpartner in unserem Unternehmen oder über die hierfür eingerichteten Meldekanäle zu kommunizieren.

11. Überwachung und Audits

Wir behalten uns das Recht vor, die Einhaltung dieses Lieferantenkodexes durch Lieferanten zu überwachen und zu bewerten. Dies kann Vor-Ort-Audits, die Überprüfung relevanter Dokumentationen und Mitarbeiterbefragungen umfassen. Verstöße können zu Korrekturmaßnahmen, Vertragsbeendigung oder anderen notwendigen Konsequenzen führen.

12. Engagement für kontinuierliche Verbesserung

Lieferanten werden ermutigt, ihre Praktiken kontinuierlich im Einklang mit den in diesem Kodex festgelegten Prinzipien zu verbessern. Die Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen zur Bewältigung von Herausforderungen und zur Umsetzung von Verbesserungen wird ausdrücklich begrüßt.